Leistungen

Datenschutz

Rechtssicher, pragmatisch und ohne unnötige Bürokratie – mit über 20 Jahren Erfahrung als externer Datenschutzbeauftragter.

Mehr als zwei Jahrzehnte Datenschutz-Expertise

Datenschutz ist kein Selbstzweck – er schützt Menschen, schafft Vertrauen und ist mit dem richtigen Ansatz keine Last, sondern eine handhabbare Aufgabe.

Ich bin seit 2003 als Datenschutzberater tätig – zunächst nebenberuflich, ab 2007 als Haupttätigkeit mit bundesweiten Mandaten. Als aktives Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) war ich unter anderem im Bundesvorstand und als Verbandsvertreter beim Deutschen Bundestag tätig.

Diese Tiefe unterscheidet meine Beratung von oberflächlichen Checklisten-Ansätzen: Ich kenne die Praxis, die Fallstricke und die Verhältnismäßigkeit.

2003
Beginn der Datenschutzberatung
BvD
Bundesvorstand & Bundestags-Vertreter
Datenschutz mit Augenmaß – rechtssicher und ohne unnötige Bürokratie. Besonders für Vereine und kleine Organisationen, die keine eigene Rechtsabteilung haben.

Datenschutzberatung für Vereine, Unternehmen & Selbständige

Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen stehen vor denselben datenschutzrechtlichen Anforderungen wie Unternehmen – oft ohne die entsprechenden Ressourcen. Das gilt ebenso für kleinere Unternehmen und Selbständige. Ich biete praxisnahe Unterstützung, die zur Größe und Wirklichkeit der jeweiligen Organisation passt.

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Bestandsaufnahme & Erstberatung

Analyse des aktuellen Datenschutzniveaus, Identifikation von Handlungsfeldern und klare Priorisierung – ohne Panik, ohne Übertreibung.

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Dokumentation & Verzeichnisse

Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzrichtlinien und notwendiger Vereinbarungen.

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Datenschutzkoordinator

Praktische Unterstützung ohne formale Bestellung: regelmäßige Begleitung, Ansprechpartner für den Alltag, Umsetzungshilfe – für Organisationen, die keinen gesetzlich bestellten DSB benötigen.

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Externer Datenschutzbeauftragter

Förmliche Übernahme der DSB-Funktion für Organisationen, die gesetzlich zur Bestellung verpflichtet sind – dauerhaft oder für einen definierten Zeitraum.

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Schulungen & Sensibilisierung

Praxisnahe Schulungen für Vorstand, Mitarbeitende und Ehrenamtliche – verständlich und ohne überflüssiges Juristendeutsch.

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Website & digitale Prozesse

Bewertung und Anpassung von Datenschutzerklärungen, Cookie-Einstellungen und digitalen Verarbeitungsprozessen. Rechtssichere Texte für Website, Impressum und Cookie-Banner erstelle ich über eRecht24 – aktuell, DSGVO-konform und direkt einsatzbereit.

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Laufende Betreuung

Regelmäßige Überprüfung, Anpassung an neue Anforderungen und Ansprechpartner bei konkreten Datenschutzfragen im Alltag.

🧭 Datenschutzkoordinator

Für wen: Kleine Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Organisationen, die nicht gesetzlich zur Bestellung eines DSB verpflichtet sind.

  • Kein förmliches Bestellungsverfahren
  • Praktische Alltagsunterstützung
  • Flexibel – stundenweise oder pauschal
  • Ansprechpartner bei konkreten Fragen

Für die meisten Vereine und kleinen Unternehmen die passendere Lösung.

👤 Externer Datenschutzbeauftragter

Für wen: Organisationen, die nach DSGVO oder BDSG zur förmlichen Bestellung eines DSB verpflichtet sind.

  • Förmliche Bestellung nach Art. 37 DSGVO
  • Gesetzlich definierte Aufgaben und Rechte
  • Meldung an die Aufsichtsbehörde
  • Volle Unabhängigkeit und Verschwiegenheit

Pflicht ab 20 Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.

Nicht sicher, was für Ihre Organisation passt? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir das gemeinsam. Jetzt anfragen →

Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Seit Juli 2023 sind viele Unternehmen und Organisationen gesetzlich verpflichtet, interne Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betrifft Organisationen ab 50 Beschäftigten – und ist in vielen Fällen noch nicht umgesetzt. Die Einrichtung eines funktionierenden Meldekanalssystems ist weniger aufwändig als befürchtet, wenn man weiß, was zu tun ist.

Ich helfe dabei, die gesetzlichen Anforderungen pragmatisch zu erfüllen: von der Konzeption des Meldeverfahrens bis zur Dokumentation und Schulung der Verantwortlichen.

  • Analyse der Pflichten nach HinSchG für Ihre Organisation
  • Konzeption und Einrichtung interner Meldekanäle
  • Verfahrensanweisungen und Dokumentation
  • Schulung der für die Entgegennahme zuständigen Personen
  • Verknüpfung mit bestehendem Datenschutzmanagementsystem
Das HinSchG ist für viele Organisationen Neuland. Dabei ist die Umsetzung überschaubar – wenn man die Anforderungen kennt und pragmatisch vorgeht.

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen ab 50 Beschäftigten
  • Kommunen und öffentliche Stellen
  • Bestimmte Branchen unabhängig von der Größe
  • Vereine mit entsprechender Beschäftigtenzahl

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Ob Datenschutz-Check, laufende Betreuung oder HinSchG-Umsetzung – ich kläre im ersten Gespräch, was konkret gebraucht wird.

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