Datenschutz im Verein

Die DSGVO gilt auch für Ihren Verein. Was das konkret bedeutet und was nicht.

Für ehrenamtliche Vorstände, die keinen Datenschutzbeauftragten haben und wahrscheinlich auch keinen brauchen.

Sie leiten Ihren Verein ehrenamtlich. Datenschutz gehört nicht zu Ihren Lieblingsthemen.

Mitglieder treten ein und aus. Fotos werden gepostet. Mails gehen raus. Irgendwo läuft eine Mitgliederverwaltungssoftware. Die DSGVO gilt für all das – aber wie genau?

Viele Vereinsvorstände reagieren auf das Thema mit Schulterzucken oder mit übertriebener Vorsicht. Beides führt nicht weiter. Was Vereine wirklich brauchen, ist eine klare Einschätzung: Was müssen wir tun? Was können wir weglassen? Und wo besteht für unseren Verein tatsächlich Handlungsbedarf?

Ich trenne für Sie das, was wirklich notwendig ist, von dem, was nur nach Datenschutz aussieht.

Kein normaler Verein braucht einen großen Datenschutzapparat. Aber ein paar Dinge müssen stimmen. Ich zeige Ihnen, welche.
  • Dürfen wir Fotos vom Vereinsfest auf Facebook stellen?
  • Wie lange darf die Mitgliederliste aufbewahrt werden?
  • Was muss in den Mitgliedsantrag?
  • Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
  • Was tun, wenn etwas schiefläuft?

Die meisten Vereine benötigen keinen Datenschutzbeauftragten – ich sage Ihnen, ob das auch für Sie gilt.

Ich kenne die Situation kleiner und großer Vereine aus der Praxis

Ich berate seit 2003 im Bereich Datenschutz und habe mehr als ein Dutzend Vereine und gemeinnützige Organisationen begleitet: Schulvereine, Tierschützer, Suchtaussteiger, Glaubensgemeinschaften, Selbsthilfegruppen, Träger von Kindergärten und Gästehäusern.

Was sie alle gemeinsam hatten: keine hauptamtlichen Datenschutzexperten, wenig Zeit für Bürokratie, aber echten Handlungsbedarf an ganz konkreten Stellen.

2003
Beginn der Datenschutzberatung

Diese Beratung ist für Sie, wenn …

Drei Wege, wie ich helfen kann

Das erste Gespräch ist wie überall bei mir kostenlos. Was danach kommt, richtet sich nach der Situation Ihres Vereins.

Erster Eindruck*

99 €

Pauschale

  • Ich sehe mir den Außenauftritt Ihres Vereins an
  • Sie bekommen konkrete Änderungsvorschläge
  • Bei Bedarf besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen

Der Schritt nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Aus der Ferne*

ab 240 €

für 3 Stunden

  • Mitgliedsantrag und Einwilligungen: bewertet und überarbeitet
  • Mitgliederverwaltung und Zugriffsrechte: überprüft
  • Interne Kommunikation: eingeschätzt
  • Website, Social Media und Datenschutzerklärung: angepasst
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellt – mit Ihrer Unterstützung (Art. 30 DSGVO)
  • Dienstleister, Cloud- und KI-Tools: geprüft

Für Vereine, die Ordnung schaffen wollen – ohne Vor-Ort-Termin.

Vor Ort

Angebot nach Erstgespräch

  • Alles aus der Fernberatung
  • Besuch: technisch-organisatorische Maßnahmen vor Ort bewertet
  • Datenschutz-Richtlinie und Übersicht der Auftragsverarbeiter
  • Datenschutzschulung des Vorstands (bei Bedarf)
  • Auf Wunsch als Datenschutzkoordinator: fester Ansprechpartner für den Vorstand, der die Unterlagen aktuell hält – ohne die förmliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Ansprechpartner bei Fragen und Datenpannen

Für eine einmalige Aufräumaktion – oder zur dauerhaften Betreuung.

Angebot anfragen

* Ohne Vor-Ort-Termin kann ich nur auf der Grundlage der Informationen helfen, die Sie mir zur Verfügung stellen oder die öffentlich zugänglich sind.

Angebot für Ihren Verein anfragen

Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation. In einem ersten Gespräch klären wir, was Ihr Verein konkret braucht – und was nicht.

Kontakt aufnehmen

Datenschutz im Verein – Schritt für Schritt

Eine Serie für Vorstände, Schriftführer und alle, die im Verein Verantwortung tragen – ohne Vorwissen, ohne Juristenstudium. Startet KW 34 – danach wöchentlich ein neuer Teil.

Teil 1 · demnächst

Muss unser Verein überhaupt etwas tun?

Rechtsgrundlagen, Ausnahmen, typische Irrtümer – und warum die DSGVO für ehrenamtliche Vereine keinen riesigen Bürokratieapparat verlangt.

Teil 2 · demnächst

Welche Mitgliederdaten brauchen wir wirklich?

Was speichern, wie lange aufbewahren, wer darf Zugriff haben – und wie der Austritt datenschutzkonform abläuft.

Teil 3 · demnächst

Darf dieses Foto auf Facebook?

Mannschaftsfoto, Vereinsfest, Kind im Hintergrund, Ehrung: Wann braucht man eine Einwilligung – und wann nicht?

Teil 4 · demnächst

Dürfen wir unsere Mitglieder einfach anschreiben?

Was gilt für Rundschreiben, Einladungen und Werbung – und was ist der Unterschied zwischen Information und Werbung?

Teil 5 · demnächst

Welche Tools können wir nutzen – und worauf müssen wir achten?

Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, WhatsApp, Cloud: Was zu prüfen ist, bevor ein Dienst im Verein eingesetzt wird.

Teil 6 · demnächst

Es ist etwas passiert – was müssen wir jetzt tun?

Laptop gestohlen, Mitgliederliste versehentlich weitergeleitet: Wann muss gemeldet werden, an wen, und was sind die Konsequenzen?

Wer die Serie verfolgen möchte: LinkedIn · XING · Direktkontakt