14,5 Millionen Euro. So hoch war das Bußgeld, das die Berliner Datenschutzbehörde gegen die Deutsche Wohnen verhängt hatte.
Am 10. Juni 2026 hat das Landgericht Berlin daraus 900.000 Euro gemacht.
Ein Sechzehntel des ursprünglichen Betrags. Das ist keine kleine Korrektur. Das ist eine Ansage – und eine, die kleine und mittlere Unternehmen genau lesen sollten.
Worum es ging.
Die Deutsche Wohnen hatte Mieterdaten in einem Archivsystem gespeichert, das keine Möglichkeit zum Löschen vorsah. Was einmal drin war, blieb drin.
Nicht irgendwelche Daten. Gehaltsnachweise. Arbeitsverträge. Steuer-, Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsdaten. Kontoauszüge. Alles blieb liegen, auch wenn es längst hätte gelöscht werden müssen.
Damit das klar ist: Das ist kein Bagatellfall. Das Gericht hat den Verstoß ausdrücklich als vorsätzlich eingestuft. Die 900.000 Euro sind kein Freispruch.
Warum dann die drastische Senkung?
Das Gericht hat anerkannt, dass die Deutsche Wohnen externe Wirtschaftsprüfer, Berater und IT-Fachleute eingeschaltet hat, um ihre Systeme an die neue Verordnung anzupassen. Sie hat es versucht. Nachweislich.
Dazu kam ein zweiter Punkt: Der Verstoß fiel in die Anfangszeit der DSGVO. Eine Phase, in der selbst die Aufsichtsbehörden mit der Umsetzung rangen.
Beides zusammen hat aus 14,5 Millionen 900.000 gemacht.
Die Lektion ist einfach.
Sie gilt für jede Organisation, egal wie klein.
Sie müssen nicht perfekt sein. Sie müssen nachweisen können, dass Sie es ernsthaft versucht haben.
Datenschutz ist kein Zustand, den man einmal erreicht und abhakt. Es ist ein Bemühen, das man nachweisen können muss.
Die DSGVO nennt das Rechenschaftspflicht. Im Klartext: Es reicht nicht, datenschutzkonform zu sein. Man muss es belegen können. Wer nichts dokumentiert, steht im Streitfall mit leeren Händen da – selbst wenn er im Kern alles richtig gemacht hat.
Was das praktisch heißt.
Halten Sie fest, was Sie tun. Vier Dinge gehören in den Ordner – und der darf ruhig dünn sein:
Das Verarbeitungsverzeichnis. Wer verarbeitet welche Daten, wozu, und wie lange.
Die getroffenen Maßnahmen. Was Sie zum Schutz der Daten tun – technisch und organisatorisch.
Die offenen Punkte. Was Sie noch nicht gelöst haben, aber kennen und angehen. Ehrlichkeit schadet hier nicht. Sie hilft.
Die externe Unterstützung. Wann Sie sich Rat geholt haben – und von wem.
Die Deutsche Wohnen hat 13,6 Millionen Euro gespart, weil sie genau solche Nachweise vorlegen konnte. Für einen Mittelständler geht es nie um diese Summen. Aber das Prinzip ist dasselbe.
Bemühen schlägt Schweigen.
Trotzdem: keine Entwarnung.
Lesen Sie das Urteil nicht als Freifahrtschein. Der Verstoß war real, vorsätzlich, und das Bußgeld bleibt sechsstellig.
Die Botschaft ist nicht „Datenschutz ist egal". Die Botschaft ist: Wer sich kümmert und das belegen kann, steht besser da. Auch vor Gericht.
Wer nicht weiß, wo er anfangen soll: Das erste Gespräch ist kostenlos.
Quelle: Landgericht Berlin, Urteil vom 10. Juni 2026; Berichterstattung u. a. netzpolitik.org. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.